Rechtsgebiete

Urheberrecht, Medienrecht und Verlagsrecht

Klassisches Urheber-, Verlags- und Filmrecht sowie sämtliche Fragen zu den „Neuen Medien“

Das Urheberrecht sichert Kreativen die Kontrolle über ihr Werk und ermöglicht zugleich die wirtschaftliche Verwertung ihrer Arbeit. Egal ob Kreative oder Verwerter – das Urheberrecht schützt und verpflichtet zugleich.

Beratungsschwerpunkte

  • Klassisches Urheberrecht in all seinen Ausprägungen
  • Verlagsrecht
  • Recht der Verwertungsgesellschaften, wie GEMA oder VG Wort
  • Musikverlagsrecht und Musikrecht
  • Filmrecht, insbesondere Beratung von Schauspielern, Autoren, Drehbuchautoren
  • Urheberrechtliche Herausforderungen der Digitalisierung, insbesondere für Unternehmen mit online Content
  • Beratung und Vertretung von Interessensverbänden / Urheberverbänden
  • Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Nachvergütungen, angemessene Vergütung
  • Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR)
  • Deutschlandweite gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Seminare und Schulungen zu urheberrechtlichen Themen
  • Gutachten zu urheberrechtlichen Fragestellungen

Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner hat früh ihren Fokus auf das Urheber- und Medienrecht gelegt und kann auf umfangreiche Beratungserfahrung und zahlreiche gerichtliche Prozesse in diesem Rechtsgebiet für Kreative wie für Verwerter zurückblicken. Ihre Expertise umfasst insbesondere auch die Randgebiete wie das Verlagsrecht, in dem sie als Referentin tätig ist. Sie hat sich durch die langjährige Vertretung und Beratung von Urheberverbänden, die Durchsetzung von Nachvergütungsansprüchen sowie die Verhandlung von GVR in der Filmbranche einen Namen gemacht.

Neben diesen klassischen Bereichen des Urheberrechts berät und vertritt sie online Unternehmen, wie Plattformen, große und kleine Online-Shops sowie Mittelständler zu sämtlichen Fragen ihres online Angebots und der Digitalisierung von Inhalten.