Rechtsanwälte
Tim F. Schulz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Tim F. Schulz berät und vertritt als Fachanwalt für IT-Recht und als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen, Selbstständige, Betriebsräte und Arbeitnehmer in der gesamten Bandbreite des IT-, Datenschutz- und Arbeitsrechts.

Er berät seine Mandanten umfassend zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und vertritt sie in aufsichtsbehördlichen Kontrollverfahren. Sein Beratungsschwerpunkt sind Fragen des betrieblichen Datenschutzes im Schnittpunkt zum Arbeitsrecht; hier ist er vor Gericht und in Einigungsstellen engagiert.

Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören das Datenschutzrecht allgemein, das Betriebsverfassungs-, das Äußerungs-, eCommerce-, Software- und Wettbewerbsrecht.

Zu datenschutzrechtlichen Fragen ist er ein gefragter Redner und Interviewpartner. An der Hochschule lehrt er „Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht“.

Vorträge und Seminare (Auswahl)

  • Seminare und Vorträge zu Arbeitnehmerdatenschutz, der Datenschutz-Grundverordnung und zur mitbestimmten Einführung von EDV-Systemen
  • Datenschutz-Anwenderschulungen
  • „Die Datenschutz-Grundverordnung und ihre betriebliche Umsetzung“ als Inhouse-Schulung
    Referent für Datenschutzfragen
  • Lehraufträge an der Beuth Hochschule Berlin und der Hochschule Wismar für „Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz“ im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.)

Publikationen

  • „Das Digitale-Versorgung-Gesetz – Digitale Gesundheitsanwendungen und Innovationsförderung oder massenhafte Persönlichkeitsrechtsverletzung“, Die Sozialgerichtsbarkeit, 2020, 536 ff.
  • „Speicherung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte“, Anmerkung zu Urteil des BSG v. 18.12.2018, Az B 1 KR 31/17 R, Die Sozialgerichtsbarkeit, 2019, 751 ff.
  • „Ist der Betriebsrat Verantwortlicher i.S.d. Europäischen Datenschutz-Grundverordnung?“, ZESAR 2019, 323 ff.
  • „Die Datenschutz-Grundverordnung“, ZESAR 2017, 270 ff.
  • „Die Rechtsprechung zu den Onlinearchiven“, AfP 2008, 133 ff. und „Update: Die neue Rechtsprechung zu den Onlinearchiven“, AfP 2012, 442 ff. (beides zusammen mit Dr. Urs Verweyen)

Vita

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar für „Urheberrecht und Gewerblichen Rechtsschutz“ im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Gründung der Kanzlei im Jahr 2017
  • Lehrbeauftragter an der Beuth Hochschule für Technik Berlin für „Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht“
  • Berater und Referent für Datenschutz
  • Referendariat am Kammergericht Berlin mit Station in London
  • Studium an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel mit dem Schwerpunkt „Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht“

Mitgliedschaften

GRUR, DGRI, DAVIT, GFF