Neu: Externer Datenschutzbeauftragter
Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen BDSG verpflichten viele Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist bußgeldbewährt.
Dabei stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob sie einen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen sollen. Für viele Unternehmen ist der externe Datenschutzbeauftragte die richtige Wahl: Er bindet keine internen Kapazitäten, seine externe Stellung sichert ihm seine Unabhängigkeit und er bringt die notwendigen Spezialkenntnisse mit, um auch komplexe Sachverhalte im Rahmen der Etablierung der DSGVO beurteilen zu können.
Die RS Datenschutz GmbH stellt Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Kontaktieren Sie RA Tim F. Schulz, um mehr zu erfahren.