Markenrecht
Durch die Anmeldung von Marken können Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen für Ihre Kunden unterscheidbar gestalten und sich einen exklusiven Schutz sichern. Die Marke steht dem Inhaber ausschließlich zu und berechtigt ihn, gegen Verletzer vorzugehen, z.B. Unterlassen, Auskunft und letztlich auch Schadensersatz zu verlangen.
Eine durchdachte Markenstrategie zahlt sich regelmäßig aus. Sie sichert Ihren Waren oder Dienstleistungen ein unverkennbares Zeichen, macht sie also für Ihre Kunden wieder erkennbar und grenzt sie von Ihren Konkurrenten ab.
Flankiert wird der Markenschutz meist durch ein Unternehmenskennzeichen, das im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung des Unternehmens genutzt wird.
Im Medienrecht spielt oft der Werktitelschutz eine Rolle, durch den Titel von Werken exklusiv beansprucht werden können.
Beratungsschwerpunkte
- Markenanmeldung
- Verteidigung Ihrer Marken
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Überwachung Ihrer Marken
- Prozessuales Vorgehen im Falle von Verletzungen
- Widerspruchsverfahren
- Nichtigkeitsverfahren
- Lizenzierungen
- Markenstrategie
- Titelanmeldungen
- Titelschutzanzeigen
- Verletzung von Titelrechten
- Durchsetzung von Titelrechten
RAin Dr. Sandra Wagner berät Sie als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz gern zu Ihren Markenanmeldungen und findet mit Ihnen zusammen die passende Markenstrategie. Sie begleitet Sie versiert im behördlichen Anmeldeverfahren wie auch in gerichtlichen Markenprozessen. Sie kümmert sich um die Verteidigung Ihrer Marken und begleitet Sie in einem Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren.
Im Medienrecht berät RAin Dr. Wagner Sie zu Fragen des Titelschutzes, speziell im Verlagsrecht und zu modernen Publikationsformen.