Rechtsgebiete

Datenschutzrecht

Die Datenschutz-Grundverordnung in all ihren Facetten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist heute im Geschäftsleben allgegenwärtig, z.B.  bei der Verarbeitung von Kundendaten zur Vertragsabwicklung, der Durchführung verschiedenster Werbemaßnahmen, als Teil des eigenen Geschäftsmodells oder der internen Nutzung von Beschäftigtendaten. Kaum ein Unternehmen wird ohne die umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten geführt. Der Datenschutz stellt dabei eine Querschnittsmaterie dar, die Unternehmen vor immer neue Herausforderungen stellt: Relevant sind zum einen rechtliche Fragen des Datenschutzes. Zum anderen spielen diese Fragen aber immer im Schnittpunkt zur konkreten technischen Ausgestaltung, zur betrieblichen Zielsetzung und häufig auch zur Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt Unternehmen dazu, neue Strukturen und Prozesse zu etablieren und umfangreiche Dokumentationen vorzuhalten. Diese weitreichenden Verpflichtungen und die zugleich deutlich erhöhten Bußgelder verleihen dem Datenschutz einen neuen Stellenwert im Unternehmen. Eine effiziente und rechtssichere betriebliche Umsetzung basiert auf einer versierten Beratung.

 

Beratungsschwerpunkte

  • Umsetzung der DSGVO
  • Internationale Datentransfers
  • Datentransfers im Konzern
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenverarbeitungsverträge
  • Auftragsdatenverarbeitungsverträge
  • Kundendatenschutz
  • Einwilligungsklauseln
  • Datenschutzerklärungen
  • Betriebliche Datenschutzrichtlinien
  • Durchsetzung von Betroffenenrechten
  • Begleitung von Kontrollverfahren der Aufsichtsbehörden
  • Beratung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Bestellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Durchführung von Schulungen im Datenschutzrecht, z. B. für Projektteams, Betriebsräte, Personalabteilungen und Mitarbeiter

Rechtsanwalt Tim F. Schulz hat seinen Fokus früh auf datenschutzrechtliche Fragen im Arbeitsrecht gesetzt und damit den Grundstein für seine heute renommierte Beratungspraxis für Betriebsräte und Unternehmen jeder Größe gelegt.

Gerne berät RA Tim F. Schulz Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Themen, überprüft und entwürft Verträge, vertritt Sie in Verhandlungen, Gerichtsverfahren und gegenüber den Aufsichtsbehörden. Er zeigt Ihnen Wege auf, unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der Etablierung notwendiger Strukturen. Der Schnittpunkt von Datenschutz- und Betriebsverfassungsrecht ist sein Spezialgebiet.